. . . denn in Hamburg gilt die "allgemeine Anleinpflicht" für Hunde. Möchten Sie Ihren Hund davon befreien lassen, benötigen Sie für die entsprechende Bescheinigung (Hundeführerschein*) eine bestandene Gehorsamsprüfung.
 


Mein Name ist Martin Lemke.
Als anerkannter Sachverständiger für die Abnahme der Gehorsamsprüfung, würde ich mich über Ihre Prüfungsanmeldung freuen. Die von mir durchgeführten Prüfungen finden grundsätzlich in Hamburg - Langenhorn und meistens am Wochenende statt.

Nach der bestandenen Gehorsamsprüfung erhalten Sie von mir die entsprechende amtliche Bescheinigung zur Befreiung von der Anleinpflicht (Hundeführerschein*).

Die Anforderungen an eine erfolgreiche Prüfung sind nicht wirklich hoch. Sofern Ihr Hund nicht aggressiv ist und einen Grundgehorsam besitzt, sollten Sie das auch ohne eine spezielle Vorbereitung schaffen.

Ein finanzielles Risiko gehen Sie bei mir nicht ein, denn Sie brauchen Ihre Prüfungsgebühr erst nach bestandener Prüfung zu bezahlen.
Falls Sie nicht bestehen sollten, bezahlen Sie auch nichts !
(das gilt jedoch nicht für Hunde mit übertriebener Aggression. Hier wird die volle Prüfungsgebühr erhoben, auch wenn solche Hunde die Gehorsamsprüfung nicht bestehen können).

Haben Sie noch weitere Fragen ?
Bitte per eMail unter info@realdog.de.

 


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* Die Bezeichnung "Hundeführerschein" wird im Hamburger Hundegesetz nicht verwendet. Sofern dieser Begriff von mir, zum leichteren Verständnis benutzt wird, ist konkret die "amtliche Bescheinigung für die Befreiung von der Anleinpflicht" gemeint.