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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gehorsamsprüfung
Voraussetzungen für den Hund:
das Mindestalter beträgt 12 Monate
er muss mit einem Mikrochip versehen sein *
Pflicht einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung**
Anmeldung im Hunderegister (kann von mir vorgenommen werden)
Voraussetzungen für den Hundeführer / Hundehalter:
das Halten und/oder Führen des Hundes oder generell von Hunden, darf nicht untersagt worden sein
Hunde mit denen die Gehorsamsprüfung nicht durchgeführt werden darf:
"gefährliche Hunde" im Sinne des HundeG § 2 (evtl. Ausnahmen erfragen Sie bitte per eMail)
Hunde, für die ein Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet wurde ***
* Der Mikrochip kann von Ihrem Tierarzt implantiert werden.
** Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen EUR 1.000.000 für Personen- und sonstige Schäden sowie einer maximalen Selbstbeteiligung von EUR 500,00 je Schadenfall.
*** Ist für den Hund nur ein räumlicher beschränkter Leinen- oder Maulkorbzwang angeordnet worden, darf die Gehorsamsprüfung außerhalb dieses Gebietes durchgeführt werden. Für diesen Hund darf nur das Bestehen der Gehorsamsprüfung bescheinigt werden. Die Befreiung von der Anleinpflicht und die Ausstellung der gelben Befreiungskarte darf in diesen Fällen nur durch das für den Wohnsitz des Hundeführers örtlich zuständige Verbraucherschutzamt erfolgen.

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